In der 6-monatigen Übergangsfrist nach Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG haben Inhaber einer gewerblichen Waffenhandels-/Waffenherstellungserlaubnis (WHE) Zeit, sich auf die Meldung (fast) alle Waffenbewegungen an das Nationalen Waffenregister (NWR) vorzubereiten und diese in den Arbeitsalltag zu integrieren. Anschließend ist die Meldung Pflicht.
Um solche Meldungen abzugeben, werden die eigenen Identifikationsnummern (NWR-IDs), aber immer auch die NWR-IDs des Käufers, Verkäufers bzw. Lieferanten benötigt.
Damit nicht jeder Hersteller alle seine Händler und nicht jeder Händler alle seine Hersteller anschreiben muss, um nach der NWR-ID zu fragen, hat der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) diese kostenfreie Datenbank erstellen lassen. Hier kann sich jeder Hersteller, Großhändler, Importeur, Fachhändler und Büchsenmachermeister kostenlos mit seiner NWR-ID eintragen und anschließend alle NWR-IDs samt Kontaktdaten der anderen Teilnehmer einsehen/abrufen.
Komfortfunktionen, wie Downloads, Listenerstellung, Aktualisierungsnachrichten, sind ebenfalls kostenfrei und inklusive. Also schnell registrieren, profitieren und den Link www.nwrid-db.de an Ihre Kollegen und Lieferanten verteilen, damit diese Datenbank aktuell und vollständig bleibt.
HINWEIS:
Wenn Sie Ihre NWR-ID noch nicht haben, wenden Sie sich an Ihre Waffenbehörde. Achten Sie dabei darauf, dass Ihnen eine Firmen-NWR-ID (Beginnt mit: F-xxxxxx-xxxxxxxxxx-x) sowie eine NWR-ID Ihrer Waffenhandels-/Waffenherstellungserlaubnis (Beginnt mit: E-xxxxxx-xxxxxxxxxx-x ausgestellt wird.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an info@nwrid-db.de
Ihr
Schnittstellenverband VDB e.V.